(Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung /
Staatlich geprüfte/r Helfer/in für Ernährung und Versorgung)
Dieser Bildungsgang ist nur für Sehende und Sehbehinderte geeignet. Er vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen befähigen. Diese werden sowohl von Privathaushalten (z. B. Familien mit Kindern, mit älteren, kranken oder behinderten Menschen) beansprucht, als auch von Großhaushalten wie Kantinen, Freizeiteinrichtungen, Tagungsstätten und dergleichen.
Anforderungen
1. Hauptschulabschluss
2. gute Umgangsformen
3. gutes Handgeschick
4. Ausdauer und Belastbarkeit
5. Freude an praktischer Arbeit
6. Fähigkeit, mit anderen Menschen zusammenzuarbeiten
7. Fähigkeit, Arbeiten eigenständig zu planen und durchzuführen
Schultyp
Dreijährige Vollzeitschule: Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung
Ausbildung
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie beinhaltet einen Teil
1. Fachtheorie mit den Lernbereichen Ernährung, Betriebswirtschaft, Haushaltstechnologie, Erziehung und Betreuung, Englisch und
2. Fachpraxis mit den Lernbereichen Speisenzubereitung und Service, Raum- und Textilpflege, Textiles Gestalten, Gestaltung von Räumen.
Im 1. Ausbildungsjahr findet ein zweiwöchiges Praktikum statt.
Im 2. und 3. Ausbildungsjahr wird während des ganzen Schuljahres wöchentlich ein Praktikumstag durchgeführt.
Am Ende des 2. Schuljahres nimmt die Regierung von Mittelfranken die Prüfung zur "Staatlich geprüfte/n Helfer/in für Ernährung und Versorgung" ab.
Am Ende des 3. Schuljahres nimmt die Regierung von Mittelfranken - bzw. der von der Regierung beauftragte Prüfungsausschuss - die Abschlussprüfung ab, deren erfolgreiches Bestehen zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung" berechtigt.
Arbeitsplatzbeschreibung und Berufsaussichten
Der/die Assistent/in für Ernährung und Versorgung wird im Privathaushalt eigenverantwortlich eingesetzt. Er/sie muss daher in der Lage sein, einen Haushalt mit all seinen Teilbereichen ohne oder mit nur geringer Hilfe zu führen. Im Großhaushalt, z. B. in Krankenhäusern, Kinderheimen, Erholungszentren, Kantinen, Alten- und Pflegeheimen führt er/sie Teilbereiche eigenverantwortlich. Dies kann z. B. Wäschepflege, Hauspflege, Nahrungszubereitung usw. sein. Im Privat- und Großhaushalt bestehen gute Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten für einsatzwillige und interessierte Fachkräfte.
Staatlich geprüfte/r Helfer/in für Ernährung und Versorgung
Dieser Ausbildungsgang läuft in den ersten beiden Jahren parallel mit dem des/der Assistent/in für Ernährung und Versorgung. Er unterscheidet sich im wesentlichen darin, dass der/die Helfer/in in der Regel unter Anleitung in den hauswirtschaftlichen Bereichen tätig ist. Die Ausbildung wird bereits nach zwei Jahren mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.